- Maskenpflicht im Schulgebäude
Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Me-tern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler so-wie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außer-halb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Masken-pflicht. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tra-gen möchte, ist dies selbstverständlich möglich. - Sportunterricht
Wie bisher kann Sportunterricht ohne Maske durchgeführt werden; die bis-herige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Innenbereich entfällt jetzt.
Danach gilt im Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) insbesondere:
Eine Sportausübung findet im Freien wie im Innenbereich ohne MNB/MNS statt. Sofern es die Witterungsbedingungen erlauben, ist eine sportliche Betätigung im Freien weiterhin zu bevorzugen. Es wird empfohlen, auf das Abstandsgebot unter allen Beteiligten soweit möglich zu achten. Hierfür sollen die durch die Sportstätten und Fachlehrpläne Sport gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten auch zu einer Sportausübung ohne Körperkontakt nach Möglichkeit zielgerichtet genutzt werden, sofern nicht zwingende pädagogische Gründe dies er-fordern, z. B. im Rahmen der Hilfestellung. Sportarten, bei denen kurzfristig Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind dennoch grundsätzlich durchführbar.In Sporthallen ist bei Klassenwechsel und in den Pausen weiterhin für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen.